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Sicherheit schafft Vertrauen

Personenzertifizierte Sachverständige nach -
Euro-Zert Certification DIN EN ISO/IEC 17024

Personenzertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind natürliche, unabhängige, weisungsfreie und integre Personen, die über eine besondere Sachkunde und Erfahrung sowie überdurchschnittliche fachliche Expertise in einem oder mehreren Gebieten (Fachgebieten) verfügen.

Gemäß den Vorschriften der DIN EN ISO/IEC 17024 müssen Personenzertifizierte Sachverständige ihr Fachwissen kontinuierlich aktualisieren und erweitern.
Um dauerhaft die hohe Qualität zu garantieren, ist das Zertifikat auf eine Gültigkeit von fünf Jahren begrenzt. Danach muss der zertifizierte Sachverständige erneut seinen Wissensstand nachweisen.
Die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute die einzige gleichwertige Art der Anerkennung für Sachverständige neben der öffentlichen Bestellung und Vereidigung. Ähnlich ist dies bei der Ausbildung des deutschen Diplomingenieurs zum international anerkannten Bachelor- und Masterstudiengang.

In einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hechingen heißt es, dass eine Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis darstellt und diesem gleichzusetzen ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).
Das Gericht, das einen zertifizierten Sachverständigen beauftragt, handelt somit nicht fehlerhaft, so das LG Hechingen mit Bezug auf Zöller-Greger, ZPO, § 404 Rn. 2 und das Urteil des OLG Hamm vom 07.06.2010, Az. 6 U 213/08. Auch das OLG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 04.12.2012, Az. I-23 U 181/11 entsprechend.

Gerichte und Auftraggeber können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger über ein fundiertes, aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.

Der zertifizierte und geprüfte Sachverständige nach DIN EN ISO/ IEC 17024, siehe auch § 36a Gewerbeordnung, ist europaweit gültig und führt den Rundstempel.
Nur die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten und öffentlich bestellten Sachverständigen dürfen einen Rundstempel führen.