Der Sachverständige
Ein Sachverständiger ist eine unabhängige vertrauenswürdige Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde und Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft allgemein gültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgestellten Sachverhalt. Er besitzt die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhalts in Wort und Schrift zu dokumentieren. Sachverständige haben unparteiisch, unabhängig und objektiv den vom jeweiligen Auftraggeber vorgegebenen oder von ihnen festgestellten Sachverhalt fachlich zu beurteilen oder zu bewerten, so dass das Gutachten-Ergebnis von jedermann verstanden werden kann. |
Der Sachverständige ist glaubhaft und vertrauenswürdig, damit seine gutachterliche Aussage verkehrsfähig im Sinne einer Urkunde ist. Gutachten können zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen dienen oder aber, falls sie bereits im Rahmen eines Rechtsstreites zu erstellen sind, als Basis für eine richtige und zutreffende Entscheidung genommen werden. Sachverständige sind verpflichtet, ihre Gutachten nur gemäß ihres Auftrages ohne Ansehen der Person des Auftraggebers und des Ergebnisses zu erstellen. |